Richtlinien für Herausgeber

Informationen für die Herausgeber der Einzelhefte

1. Inhaltliches

Einzelheftherausgeber achten darauf, dass die einzelnen Beiträge interdiszi­plinär nach der Intention der Zeitschrift ausgerichtet sind. Die Beiträge sol­len keine Abhandlungen zu Spezialproblemen des jeweiligen Faches bieten; sie sollen daher auch keinesfalls die gesamte Forschungsdiskussion des Faches in den An­merkungen dokumentieren. Es müssen in jedem Heft Beiträge aus mindestens drei verschiedenen Fächern vereinigt sein.

2. Umfang

Der Gesamtumfang des Thementeils darf 150 Seiten nicht überschreiten (incl. Inhaltsverzeichnis, Vorwort des Einzelheftherausgebers, Bibliographie, Abstracts  zu den einzelnen Beiträgen [max. 1600 Zeichen incl. Leerzeichen], max. fünf Keywords und Abbildungen). Der Umfang der einzelnen Beiträge richtet sich nach der Anzahl der Beiträge.
Zur Orientierung: Eine gedruckte Seite enthält etwa 3500 Zeichen (incl. Leerzeichen).

3. Redaktionelle Bearbeitung, Korrekturgänge

  • Der Einzelheftherausgeber stellt eine 1-2seitige Auswahlbibliographie mit den grund­legenden Veröffentlichungen zu dem betreffenden Thema zusammen, die am Anfang des Hefts ab­gedruckt wird. Die Bibliographie kann den einzelnen Beiträgern vorab zur Verfügung gestellt oder aus den Anmerkungen der einzelnen Beiträge gezogen werden.
  • Der Einzelheftherausgeber hat für die Einhaltung des vorgegebenen Umfangs zu sorgen. Werden überlange Manuskripte eingereicht, ist die Schriftleitung gezwungen, Kürzungsvorschläge vorzulegen.
  • Der Einzelheftherausgeber trägt Sorge dafür, dass zusammen mit der Abgabe der Beiträge jeweils auch ein Abstract in englischer Sprache (max. 1600 Zeichen incl. Leerzeichen) und max. fünf Keywords in der Sprache des betreffenden Beitrags eingereicht werden. Es ist von Seiten des Einzelheftherausgebers zu gewährleisten, dass das Sprachniveau der englischen Abstracts dem eines native speaker entspricht.
  • Der Einzelheftherausgeber überprüft die bibliographischen Angaben der einzelnen Bei­träge auf ihre einheitliche Form, auf ihre Beachtung der ‚Hinweise zur Einrichtung von Manuskripten‘ und auf die Übereinstimmung unter den einzelnen Beiträgen. Gegebenenfalls nötige Korrektu­ren erfolgen vor der Übergabe des Manuskripts an die Schriftleitung.
  • Nach der redaktionellen Bearbeitung durch den Einzelheftherausgeber werden die Manuskripte bei der Schriftleitung eingereicht. Die Beiträge sollten neben dem Manuskriptausdruck auf Diskette in Word für Windows übermittelt werden.
  • Die von der Schriftleitung korrigierten Manuskripte gehen nach der Durchsicht noch einmal direkt an die Au­toren und nach der Korrektur von dort wieder an die Schriftleitung, die die Autorenkorrekturen einarbeitet. Der Einzel­heftherausgeber erhält eine redigierte Fassung des gesamten Hefts.
  • Nach diesem Korrekturgang werden die Beiträge dem Verlag übergeben, der Satz und Umbruch vornimmt. Die Umbruchkorrekturen erfolgen im wesentlichen bei der Schriftleitung; aber auch die Autoren haben die Möglichkeit, innerhalb einer eng gesetzten Frist ihre Beiträge noch einmal durchzusehen.
  • Die Schriftleitung behält sich im Sinne einer Lektorierung grundsätzlich in jedem Stadium der redaktionellen Bearbeitung kleinere, Formalia betreffende Texteingriffe (z. B. zur Vermeidung von unbeabsichtigten Wortwiederholungen) ohne Rücksprache mit den Autoren vor.
  • Die Schriftleitung kontrolliert die Umsetzung der Umbruchkorrektur, bevor Imprimatur gegeben wird.

Vom Beginn der redaktionellen Bearbeitung durch die Schriftleitung bis zur Auslieferung der Hefte ist mit einem Zeit­raum von etwa sechs Monaten zu rechnen. Die Terminierung der einzelnen Arbeitsgänge wird von der Schriftleitung mit Herausgeber und Autoren abgestimmt. Die Auslieferung der Hefte erfolgt im Regelfall im Juli und im Dezember; im Zusammenhang mit Tagungen des Mediävistenverbandes sind Abweichungen von diesem Zeitplan möglich. Die Heftherausgeber mögen die Auslieferungstermine bitte bei den Abgabefristen beachten und für sich selbst genügend Zeit zur Bearbeitung einplanen.

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